Rechtsprechung
VG Augsburg, 16.01.2013 - Au 6 K 12.914 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Abstufung einer Gemeindeverbindungsstraße zu einem öffentlichen Feld- und Waldweg bzw. zu einer Ortsstraße; fehlende Klagebefugnis
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Augsburg, 16.01.2013 - Au 6 K 12.914
- VGH Bayern, 20.12.2016 - 8 B 15.884
Wird zitiert von ... (6) Neu Zitiert selbst (9)
- VG Augsburg, 28.03.2012 - Au 6 K 10.1740
Öffentlich-rechtliche Streitigkeit einer auf Abschluss eines Vertrages zur …
Auszug aus VG Augsburg, 16.01.2013 - Au 6 K 12.914
Sie könnte den gegebenenfalls nötigen Vertrag auch gerichtlich durchsetzen (vgl. dazu VG Augsburg, U.v. 28.3.2012 - Au 6 K 10.1740 - juris Rn. 48, 49 und 51).Insoweit enthält bereits der ursprüngliche Planfeststellungsbeschluss vom 17. August 2000/30. September 2003, S. 56, eine ausdrückliche Regelung (VG Augsburg, U.v. 28.3.2012 a.a.O. Rn. 67).
Bei der Prüfung der Ausbaupläne hatte sich ergeben, dass der gemeindliche Grund für den Ausbau der planfestgestellten Zufahrt des "... Wegs", Fl.Nr. ..., Gemarkung ..., nicht ausreicht und für einen, dem Stand der Technik entsprechenden Ausbau die im Privateigentum liegenden angrenzenden Grundstücke - wenn auch nur in geringem Umfang - in Anspruch genommen werden müssten (VG Augsburg, U.v. 28.3.2012 - Au 6 K 10.1740 - juris Rn. 45).
- VGH Bayern, 06.10.2011 - 8 CS 11.1220
Kein Anspruch eines Anliegers auf allgemeine Rechtmäßigkeitskontrolle einer …
Auszug aus VG Augsburg, 16.01.2013 - Au 6 K 12.914
Bei der Beurteilung der Anliegereigenschaft kommt es nicht darauf an, ob das Grundstück unmittelbar am eingezogenen Teil der Straße liegt; es muss vielmehr auch derjenige als Anlieger im Sinne von Art. 17 Abs. 1 BayStrWG angesehen werden, dessen Grundstück an ein beliebiges Stück der betroffenen Straße angrenzt und bei dem jedenfalls abstrakt die Möglichkeit besteht, dass die Zugänglichkeit des Anliegergrundstücks durch die Straßeneinziehung eingeschränkt wird (BayVGH, B.v. 6.10.2011 - 8 CS 11.1220 - juris Rn. 11).Der Anliegergebrauch schützt dagegen gerade nicht vor Einschränkungen und Erschwernissen der Zufahrtsmöglichkeiten zu dem Grundstück (BayVGH, B.v. 6.10.2011 a.a.O. Rn. 13).
- BVerwG, 10.10.2002 - 6 C 8.01
Telekommunikation; Klagebefugnis; Sprungrevision und Verfahrensfehler; …
Auszug aus VG Augsburg, 16.01.2013 - Au 6 K 12.914
Die Klagebefugnis ist nur zu verneinen, wenn beides offensichtlich und eindeutig und nach keiner Betrachtungsweise der Fall sein kann (BVerwG, U.v. 10.10.2001 - 6 C 8/01 - juris Rn. 15).
- VGH Bayern, 31.05.2011 - 8 B 10.1653
Mindestfahrbahnbreite für Wohnstraßen; Verletzung des Rechts auf Anliegergebrauch …
Auszug aus VG Augsburg, 16.01.2013 - Au 6 K 12.914
Dies beurteilt sich nach den Umständen des Einzelfalls im Hinblick auf die wegerechtliche und städtebauliche Situation (BayVGH, U.v. 31.5.2011 - 8 B 10.1653 - juris Rn. 15). - VGH Bayern, 12.09.2011 - 8 CS 11.1655
Fehlende Antragsbefugnis im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes
Auszug aus VG Augsburg, 16.01.2013 - Au 6 K 12.914
Der Benutzer einer Straße muss sich vielmehr mit dem abfinden, was und wie lange es geboten wird (BayVGH, B.v. 12.9.2011 - 8 CS 11.1655 - juris Rn. 11). - VGH Bayern, 27.07.2006 - 8 C 06.1617
Auszug aus VG Augsburg, 16.01.2013 - Au 6 K 12.914
Die Abstufung hat vorliegend zur Folge, dass der Weg zwar grundsätzlich noch im Rahmen seiner Widmung befahrbar ist, aber die Klägerin mit dem Straßenbaulastträger, der Beklagten, eine Vereinbarung über eine Sondernutzungserlaubnis für die Benutzung des Wegs mit Lkw abschließen muss, die sich gem. Art. 56 Abs. 1 BayStrWG nach bürgerlichem Recht richtet (BayVGH, B.v. 27.7.2006 - 8 C 06.1617 - juris). - VGH Bayern, 21.03.2012 - 8 ZB 11.1702
(un-)zulässige Anliegereinwendungen gegen Aufstufung eines Ortsstraßenabschnitts …
Auszug aus VG Augsburg, 16.01.2013 - Au 6 K 12.914
Private Anlieger können deshalb allenfalls dann klagebefugt im Sinne des § 42 Abs. 2 VwGO sein, wenn mit der Umstufung andere, nachteiligere Anbauverbote oder -beschränkungen (vgl. Art. 23 und 24 BayStrWG) als bisher verbunden sind (BayVGH, B.v. 21.3.2012 - 8 ZB 11.1702 - juris Rn. 6). - VGH Bayern, 27.03.1998 - 20 A 97.40033
Auszug aus VG Augsburg, 16.01.2013 - Au 6 K 12.914
Gegen dessen Benutzung als Zufahrtsweg für eine Deponie kann sich die Gemeinde nicht wehren, da die Erschließung Aufgabe des öffentlichen Straßennetzes ist (BayVGH, B.v. 27.3.1998 - 20 A 97.40033 - juris Rn. 42). - VGH Bayern, 14.11.2000 - 8 ZB 00.2948
Auszug aus VG Augsburg, 16.01.2013 - Au 6 K 12.914
Offen gelassen hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in diesem Zusammenhang ausdrücklich, ob ein Grundstücksanlieger überhaupt gegen eine Umstufung klagebefugt ist (BayVGH, B.v. 14.11.2000 - 8 ZB 00.2948 - juris Rn. 3;… Häußler in Zeitler, Bay-StrWG, Stand 15.09.2011, Art. 7 Rn. 46).
- VGH Bayern, 22.10.2015 - 8 ZB 13.647
Ein Anlieger, der gegen eine straßenrechtliche Einziehung einer Straße …
Dies hat zur Folge, dass Schwerlastverkehr, auf den die Klägerin zur bestimmungsgemäßen Nutzung ihres bestandskräftig als Deponie zur Ablagerung von Elektroofenschlacke planfestgestellten Grundstücks angewiesen ist, in diesem Bereich jedenfalls derzeit nicht zulässig ist (der Senat hat zwar die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Augsburg vom 16. Januar 2013 - Az. Au 6 K 12.914 -, mit dem ihre gegen die Abstufung erhobene Klage abgewiesen worden war, zugelassen, eine endgültige Entscheidung hierüber steht aber noch aus). - VG Augsburg, 04.12.2013 - Au 6 K 13.260
Ergänzender Planfeststellungsbeschluss; Zufahrtsregelung; keine (erneute) …
Die von der Beigeladenen erhobene Klage wurde mit Urteil des Verwaltungsgerichts Augsburg vom 16. Januar 2013 abgewiesen (Az. Au 6 K 12.914). - VGH Bayern, 22.10.2015 - 8 ZB 15.2320
Klagebefugnis des Anliegers gegen die rechtsmissbräuchliche Einziehung …
Dies hat zur Folge, dass Schwerlastverkehr, auf den die Klägerin zur bestimmungsgemäßen Nutzung ihres bestandskräftig als Deponie zur Ablagerung von Elektroofenschlacke planfestgestellten Grundstücks angewiesen ist, in diesem Bereich jedenfalls derzeit nicht zulässig ist (der Senat hat zwar die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Augsburg vom 16. Januar 2013 - Az. Au 6 K 12.914 -, mit dem ihre gegen die Abstufung erhobene Klage abgewiesen worden war, zugelassen, eine endgültige Entscheidung hierüber steht aber noch aus).
- VG Augsburg, 04.12.2013 - Au 6 K 13.251
Begrenzte Regelungswirkung eines ergänzenden Planfeststellungsbeschlusses
Die von der Beigeladenen erhobene Klage wurde mit Urteil des Verwaltungsgerichts Augsburg vom 16. Januar 2013 abgewiesen (Az. Au 6 K 12.914). - VG Augsburg, 04.12.2013 - Au 6 K 13.261
Kein Anspruch auf Erteilung einer zivilrechtlichen Sondernutzungsvereinbarung und …
Die von der Beigeladenen erhobene Klage wurde mit Urteil vom 16. Januar 2013 abgewiesen (Az. Au 6 K 12.914). - VG Augsburg, 04.12.2013 - Au 6 K 13.250
Ergänzender Planfeststellungsbeschluss; Zufahrtsregelung; begrenzte …
Die von der Beigeladenen erhobene Klage wurde mit Urteil des Verwaltungsgerichts Augsburg vom 16. Januar 2013 abgewiesen (Az. Au 6 K 12.914).