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   VG Augsburg, 16.01.2013 - Au 6 K 12.914   

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https://dejure.org/2013,4861
VG Augsburg, 16.01.2013 - Au 6 K 12.914 (https://dejure.org/2013,4861)
VG Augsburg, Entscheidung vom 16.01.2013 - Au 6 K 12.914 (https://dejure.org/2013,4861)
VG Augsburg, Entscheidung vom 16. Januar 2013 - Au 6 K 12.914 (https://dejure.org/2013,4861)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Abstufung einer Gemeindeverbindungsstraße zu einem öffentlichen Feld- und Waldweg bzw. zu einer Ortsstraße; fehlende Klagebefugnis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (9)

  • VG Augsburg, 28.03.2012 - Au 6 K 10.1740

    Öffentlich-rechtliche Streitigkeit einer auf Abschluss eines Vertrages zur

    Auszug aus VG Augsburg, 16.01.2013 - Au 6 K 12.914
    Sie könnte den gegebenenfalls nötigen Vertrag auch gerichtlich durchsetzen (vgl. dazu VG Augsburg, U.v. 28.3.2012 - Au 6 K 10.1740 - juris Rn. 48, 49 und 51).

    Insoweit enthält bereits der ursprüngliche Planfeststellungsbeschluss vom 17. August 2000/30. September 2003, S. 56, eine ausdrückliche Regelung (VG Augsburg, U.v. 28.3.2012 a.a.O. Rn. 67).

    Bei der Prüfung der Ausbaupläne hatte sich ergeben, dass der gemeindliche Grund für den Ausbau der planfestgestellten Zufahrt des "... Wegs", Fl.Nr. ..., Gemarkung ..., nicht ausreicht und für einen, dem Stand der Technik entsprechenden Ausbau die im Privateigentum liegenden angrenzenden Grundstücke - wenn auch nur in geringem Umfang - in Anspruch genommen werden müssten (VG Augsburg, U.v. 28.3.2012 - Au 6 K 10.1740 - juris Rn. 45).

  • VGH Bayern, 06.10.2011 - 8 CS 11.1220

    Kein Anspruch eines Anliegers auf allgemeine Rechtmäßigkeitskontrolle einer

    Auszug aus VG Augsburg, 16.01.2013 - Au 6 K 12.914
    Bei der Beurteilung der Anliegereigenschaft kommt es nicht darauf an, ob das Grundstück unmittelbar am eingezogenen Teil der Straße liegt; es muss vielmehr auch derjenige als Anlieger im Sinne von Art. 17 Abs. 1 BayStrWG angesehen werden, dessen Grundstück an ein beliebiges Stück der betroffenen Straße angrenzt und bei dem jedenfalls abstrakt die Möglichkeit besteht, dass die Zugänglichkeit des Anliegergrundstücks durch die Straßeneinziehung eingeschränkt wird (BayVGH, B.v. 6.10.2011 - 8 CS 11.1220 - juris Rn. 11).

    Der Anliegergebrauch schützt dagegen gerade nicht vor Einschränkungen und Erschwernissen der Zufahrtsmöglichkeiten zu dem Grundstück (BayVGH, B.v. 6.10.2011 a.a.O. Rn. 13).

  • BVerwG, 10.10.2002 - 6 C 8.01

    Telekommunikation; Klagebefugnis; Sprungrevision und Verfahrensfehler;

    Auszug aus VG Augsburg, 16.01.2013 - Au 6 K 12.914
    Die Klagebefugnis ist nur zu verneinen, wenn beides offensichtlich und eindeutig und nach keiner Betrachtungsweise der Fall sein kann (BVerwG, U.v. 10.10.2001 - 6 C 8/01 - juris Rn. 15).
  • VGH Bayern, 31.05.2011 - 8 B 10.1653

    Mindestfahrbahnbreite für Wohnstraßen; Verletzung des Rechts auf Anliegergebrauch

    Auszug aus VG Augsburg, 16.01.2013 - Au 6 K 12.914
    Dies beurteilt sich nach den Umständen des Einzelfalls im Hinblick auf die wegerechtliche und städtebauliche Situation (BayVGH, U.v. 31.5.2011 - 8 B 10.1653 - juris Rn. 15).
  • VGH Bayern, 12.09.2011 - 8 CS 11.1655

    Fehlende Antragsbefugnis im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes

    Auszug aus VG Augsburg, 16.01.2013 - Au 6 K 12.914
    Der Benutzer einer Straße muss sich vielmehr mit dem abfinden, was und wie lange es geboten wird (BayVGH, B.v. 12.9.2011 - 8 CS 11.1655 - juris Rn. 11).
  • VGH Bayern, 27.07.2006 - 8 C 06.1617
    Auszug aus VG Augsburg, 16.01.2013 - Au 6 K 12.914
    Die Abstufung hat vorliegend zur Folge, dass der Weg zwar grundsätzlich noch im Rahmen seiner Widmung befahrbar ist, aber die Klägerin mit dem Straßenbaulastträger, der Beklagten, eine Vereinbarung über eine Sondernutzungserlaubnis für die Benutzung des Wegs mit Lkw abschließen muss, die sich gem. Art. 56 Abs. 1 BayStrWG nach bürgerlichem Recht richtet (BayVGH, B.v. 27.7.2006 - 8 C 06.1617 - juris).
  • VGH Bayern, 21.03.2012 - 8 ZB 11.1702

    (un-)zulässige Anliegereinwendungen gegen Aufstufung eines Ortsstraßenabschnitts

    Auszug aus VG Augsburg, 16.01.2013 - Au 6 K 12.914
    Private Anlieger können deshalb allenfalls dann klagebefugt im Sinne des § 42 Abs. 2 VwGO sein, wenn mit der Umstufung andere, nachteiligere Anbauverbote oder -beschränkungen (vgl. Art. 23 und 24 BayStrWG) als bisher verbunden sind (BayVGH, B.v. 21.3.2012 - 8 ZB 11.1702 - juris Rn. 6).
  • VGH Bayern, 27.03.1998 - 20 A 97.40033
    Auszug aus VG Augsburg, 16.01.2013 - Au 6 K 12.914
    Gegen dessen Benutzung als Zufahrtsweg für eine Deponie kann sich die Gemeinde nicht wehren, da die Erschließung Aufgabe des öffentlichen Straßennetzes ist (BayVGH, B.v. 27.3.1998 - 20 A 97.40033 - juris Rn. 42).
  • VGH Bayern, 14.11.2000 - 8 ZB 00.2948
    Auszug aus VG Augsburg, 16.01.2013 - Au 6 K 12.914
    Offen gelassen hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in diesem Zusammenhang ausdrücklich, ob ein Grundstücksanlieger überhaupt gegen eine Umstufung klagebefugt ist (BayVGH, B.v. 14.11.2000 - 8 ZB 00.2948 - juris Rn. 3; Häußler in Zeitler, Bay-StrWG, Stand 15.09.2011, Art. 7 Rn. 46).
  • VGH Bayern, 22.10.2015 - 8 ZB 13.647

    Ein Anlieger, der gegen eine straßenrechtliche Einziehung einer Straße

    Dies hat zur Folge, dass Schwerlastverkehr, auf den die Klägerin zur bestimmungsgemäßen Nutzung ihres bestandskräftig als Deponie zur Ablagerung von Elektroofenschlacke planfestgestellten Grundstücks angewiesen ist, in diesem Bereich jedenfalls derzeit nicht zulässig ist (der Senat hat zwar die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Augsburg vom 16. Januar 2013 - Az. Au 6 K 12.914 -, mit dem ihre gegen die Abstufung erhobene Klage abgewiesen worden war, zugelassen, eine endgültige Entscheidung hierüber steht aber noch aus).
  • VG Augsburg, 04.12.2013 - Au 6 K 13.260

    Ergänzender Planfeststellungsbeschluss; Zufahrtsregelung; keine (erneute)

    Die von der Beigeladenen erhobene Klage wurde mit Urteil des Verwaltungsgerichts Augsburg vom 16. Januar 2013 abgewiesen (Az. Au 6 K 12.914).
  • VGH Bayern, 22.10.2015 - 8 ZB 15.2320

    Klagebefugnis des Anliegers gegen die rechtsmissbräuchliche Einziehung

    Dies hat zur Folge, dass Schwerlastverkehr, auf den die Klägerin zur bestimmungsgemäßen Nutzung ihres bestandskräftig als Deponie zur Ablagerung von Elektroofenschlacke planfestgestellten Grundstücks angewiesen ist, in diesem Bereich jedenfalls derzeit nicht zulässig ist (der Senat hat zwar die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Augsburg vom 16. Januar 2013 - Az. Au 6 K 12.914 -, mit dem ihre gegen die Abstufung erhobene Klage abgewiesen worden war, zugelassen, eine endgültige Entscheidung hierüber steht aber noch aus).
  • VG Augsburg, 04.12.2013 - Au 6 K 13.251

    Begrenzte Regelungswirkung eines ergänzenden Planfeststellungsbeschlusses

    Die von der Beigeladenen erhobene Klage wurde mit Urteil des Verwaltungsgerichts Augsburg vom 16. Januar 2013 abgewiesen (Az. Au 6 K 12.914).
  • VG Augsburg, 04.12.2013 - Au 6 K 13.261

    Kein Anspruch auf Erteilung einer zivilrechtlichen Sondernutzungsvereinbarung und

    Die von der Beigeladenen erhobene Klage wurde mit Urteil vom 16. Januar 2013 abgewiesen (Az. Au 6 K 12.914).
  • VG Augsburg, 04.12.2013 - Au 6 K 13.250

    Ergänzender Planfeststellungsbeschluss; Zufahrtsregelung; begrenzte

    Die von der Beigeladenen erhobene Klage wurde mit Urteil des Verwaltungsgerichts Augsburg vom 16. Januar 2013 abgewiesen (Az. Au 6 K 12.914).
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